Berufung und Revision
Ein Strafurteil muss nicht endgültig sein. Das Strafprozessrecht bietet mit der Berufung und der Revision zwei zentrale Rechtsmittel, um ein Urteil überprüfen zu lassen.
Welche Möglichkeit im Einzelfall zur Verfügung steht, hängt vom ergangenen Urteil und der Instanz ab.
Die Berufung – neue Tatsacheninstanz
Die Berufung richtet sich in der Regel gegen Urteile des Amtsgerichts. Das Verfahren wird vor dem Landgericht vollständig neu verhandelt.
- Umfang der Prüfung: Sämtliche Beweise werden nochmals erhoben, Zeugen erneut vernommen und auch neue Beweisanträge können gestellt werden.
- Chancen: Das Berufungsgericht kann das Urteil bestätigen, abändern oder vollständig aufheben. Damit eröffnet die Berufung die Möglichkeit, Fehler der ersten Instanz zu korrigieren und eine bessere Bewertung der Beweise zu erreichen.
- Fristen: Die Berufung muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden; die Begründung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Die Revision – rechtliche Überprüfung
Die Revision dient der rechtlichen Kontrolle des Urteils. Anders als die Berufung wird hier nicht der gesamte Prozessstoff neu aufgerollt. Das Revisionsgericht prüft ausschließlich, ob das materielle Recht und die Verfahrensvorschriften korrekt angewandt wurden.
- Typische Fehlerquellen: Verletzungen von Verfahrensrechten, unzureichende Beweiswürdigung, Verstöße gegen Vorschriften der Strafprozessordnung oder falsche Anwendung materiellen Rechts.
- Instanzen: Über Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile entscheidet das Oberlandesgericht oder das Landgericht als Revisionsinstanz, über Revisionen gegen landgerichtliche Urteile hingegen der Bundesgerichtshof.
- Besonderheit: Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts (z. B. in Schwurgerichtsverfahren oder bei schwerer Kriminalität) ist ausschließlich die Revision zulässig – eine Berufung gibt es hier nicht.
Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Die Einlegung von Berufung oder Revision ist mit engen Fristen und hohen formalen Anforderungen verbunden. Gerade die Revisionsbegründung verlangt umfassende Erfahrung im Strafprozessrecht, da sie präzise Rechtsfehler benennen und juristisch fundiert darstellen muss.
- Strategische Prüfung: Nicht jedes Rechtsmittel hat Aussicht auf Erfolg – eine sorgfältige Analyse ist entscheidend.
- Individuelle Verteidigungsstrategie: Ich prüfe Ihr Urteil eingehend, entwickle eine tragfähige Argumentation und setze Ihre Rechte konsequent durch.
- Letzte Chance: Insbesondere die Revision kann oft die letzte Möglichkeit sein, ein Fehlurteil zu korrigieren.
Meine Unterstützung
Als erfahrener Strafverteidiger begleite ich Sie kompetent durch das Berufungs- oder Revisionsverfahren. Von der ersten Prüfung der Erfolgsaussichten über die fristgerechte Einlegung bis hin zur fundierten Begründung und engagierten Vertretung vor Gericht – ich stehe an Ihrer Seite.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Überprüfung – damit Ihr Urteil nicht das letzte Wort bleibt.