Unser AngebotErfahren Sie, wie unsere juristische Expertise in verschiedenen Situationen angewendet werden kann.

Service

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Sie wurden gekündigt?

Gekündigt zu werden, das ist höchst emotional und oft ein wenig wie enttäuschte Liebe.
Die Angestellten fühlen sich zurückgewiesen. Emotionen, die sich mitunter lange aufgestaut haben, kochen plötzlich hoch. Gerade jetzt gilt es aber, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn beim Kündigen können viele Fehler unterlaufen.
 
Auch wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss rechtlich das Arbeitsverhältnis noch nicht endgültig beendet sein:

Es kann sein, dass die Kündigung unwirksam ist. Schnells Handeln ist nun erforderlich!

Wichtig ist hierbei: Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung.
Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
 
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
 
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebsräte und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um:

  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Befristeten Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Zeugniserteilung
  • Angelegenheiten der Betriebsräte (z.B. Mitbestimmungsrechte)

Wir beraten Sie auch im Sportrecht in arbeitsvertraglichen Fragen bei der Anstellung von Sportlern und der Durchsetzung des sportartspezifischen Reglements. Wie ist das Arbeitsverhältnis eines Sportlers - z.B. Fußballers oder Basketballers - zu gestalten und wie ist der Transfer zu einem anderen Verein abzuwickeln?

Was kann der Sportler gegen disziplinarische Maßnahmen seines Verbands im Falle eines Regelverstoßes unternehmen?

Rechtsanwalt Andreas Milch vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.

Sprechen Sie uns an!

Ihr Arbeitsunfall wurde von der BG nicht anerkannt?

Die Behörde hat Ihnen die Leistung gekürzt? Ihnen wurde eine Sperre auferlegt?

Das Arbeitsrecht geht in einer Vielzahl von Fällen in das Sozialrecht über.
Sei es die Berufsgenossenschaft, die den Arbeitsunfall nicht anerkennen will oder die Behörde, die einfach die Leistungen kürzt.

Bei Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungsämtern, Jugendämtern, Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Landkreisen - wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Wir führen für Sie das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren und setzen Ihre Rechte durch.

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Strafrecht


Kein Wort ohne meinen Anwalt!

Gerade im Strafrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da einmal begangene Fehler kaum wieder gut zu machen sind.

Insbesondere sollten sie ohne Anwalt keine Aussage machen, egal ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter, da eine einmal getätigt Aussage im Endeffekt immer zu ihren Lasten verwertet werden kann.

Das Thema " Strafrecht" betrifft entgegen langläufiger Meinung auch nicht nur "Schwerverbrecher" und "Kriminelle".

Gerade als Verkehrsteilnehmer sieht man sich schneller einem Strafverfahren gegenüber als man denkt.

Schneller gefahren, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit (Unfall - möglicherweise mit Todesfolge), Fahren ohne Führerschein, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Unfallflucht geben häufig Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Wir stehen Ihnen zur Seite...

...wenn gegen Sie z.B.wegen Verkehrsdelikten (Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Alkoholfahrt etc.) oder Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten etc.) ermittelt wir



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Nebenklage / Opferverteidigung

Durch die Symbiose der von uns vertretenen Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht haben wir für Sie stets alles im Blick und setzen Ihre Rechte für Sie durch.

Was ist Nebenklage?

Der Begriff »Nebenklage« darf nicht mit dem Begriff »Anklage« verwechselt werden. Anklage wird im Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Opfer bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Anklage als sogenannter Nebenkläger anschließen. Das gleiche Recht haben die Angehörigen eines Getöteten.

Was bringt mir die Nebenklage?

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Ädhäsionsverfahren).

Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wann kann ich Nebenkläger werden?

In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:

  • das Opfer einer Sexualstraftat,
  • das Opfer eines versuchten Totschlages oder Mordes,
  • das Opfer einer Aussetzung oder vorsätzlichen Körperverletzung,
  • das Opfer eines Menschen- oder Kinderhandels,
  • das Opfer einer Nachstellung (Stalking),
  • das Opfer einer Freiheitsberaubung, einer Entführung oder Geiselnahme,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Patent sowie Markenrecht und verwandte Schutzgesetze,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Urheber- und Kunsturheberrecht,
  • die Angehörigen eines Getöteten,

Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:

  • Fahrlässige Körperverletzung,
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung,
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl,
  • Raub, Erpressung und räuberische Erpressung

Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich bei der Tat um eine Sexualstraftat (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch eines Kindes) oder Menschenhandel,
  • einen versuchten oder vollendeten Mord oder einen versuchten oder vollendeten Totschlag,
  • die Tat ist ein Verbrechen, d.h. das Gesetz sieht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor (was bei bestimmten Sexualdelikten nicht der Fall ist), z.B. schwere Körperverletzung, Menschenraub, Kindesentziehung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl und die Tat hat zu einer schweren Folge geführt oder wird dazu führen.
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Verkehrsrecht

Wenn es im Straßenverkehr knallt, blitzt oder donnert, sind wir für Sie da!

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten?
  • Sie wurden geblitzt?
  • Sie sind (angeblich) auf der Autobahn Ihrem Vordermann zu nah aufgefahren?
  • Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht vorgeworfen?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen telefonischen Erst-Kontakt an und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Verkehrsunfall

Wenn es knallt, sind wir für Sie da und helfen Ihnen professionell bei der gesamten Schadenabwicklung

Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.

Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.

Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!

Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen

Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.

Wussten Sie schon:

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.

Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.

Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.

Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!

Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.

Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).

 

Unfall im EU-Ausland?

Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.

Schadengutachten zur Beweissicherung

Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.

Eine weitere wichtige Regel für Unfallgeschädigte: Akzeptieren Sie nie den Gutachter des gegnerischen Versicherers!

Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.

Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen!

Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden

Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen.

Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten.

Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.

Sie benötigen einen Leihwagen?

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Fahrzeug über unseren Partner, der AVIS Autovermietung.
avis-budget

KFZ-Schadenmanagement

Wir wickeln Ihren Verkehrsunfall schnell & problemlos für sie ab.

KEINE KOSTEN FÜR SIE!
Im Falle eines feststehenden Verschuldens der Gegenseite entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was Sie tun müssen:
Sie drucken den Unfallbericht und das Vollmachtsformular aus, machen die darin abgefragten Angaben und schicken diese unterzeichnet im Original per Post an  

MILCH § Rechtsanwälte Karl-Keller-Straße 30 35396 Gießen

oder per E-Mail an: verkehrsunfall@kanzlei-milch.de
Haben Sie auch einen Personenschaden erlitten und möchten Schmerzensgeld geltend machen, so bitten wir Sie, die oben angefügte Schweigepflichtentbindungserklärung auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet im Original per Post an uns zu senden.

Hatten Sie weitere unfallbedingte Kosten (z.B. Taxikosten, Mietwagen, beschädigte Kleidung oder Gegenstände, An-/Abmeldekosten, etc.) senden Sie uns bitte diese Belege ebenfalls zu. Mehr müssen Sie selbst nicht tun - den Rest übernehmen wir!

So geht es weiter:

Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Dabei fordern wir für Sie auch Schadenspositionen wie z. B. Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und gegebenenfalls eine Wertminderung durch den Sachschaden am Auto. Im Falle eines Personenschadens, fordern wir notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.

Verkehrsstrafrecht

ES DROHT EIN VERKEHRSSTRAFVERFAHREN?

Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?

Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich!

Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!

Ordnungswidrigkeiten

SIE SIND GEBLITZT WORDEN?

Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen.

Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.

Autokauf/ -Verkauf

Ärger beim Autokauf oder -verkauf?

Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!

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Vertragliche Haftungsfragen

Auch bei Haftungsfragen aus Verträgen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen etwaige Ansprüche.

"pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt, "Verträge sind einzuhalten". Dies entspricht leider immer weniger der Wirklichkeit.

Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche beinhaltet nicht nur die Bezahlung der erbrachten Leistung.

Hiervon umfasst sind auch Gewährleistungsansprüche, wie Nachbesserungen, Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden und Anfechtungsrechte.

Auch die Zahl der unberechtigten Forderungen nimmt zu. Es geht hier vor allem um Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingen, Verbraucherschutz und Verjährungsfragen.

Kaufrecht

Für den Kauf und Verkauf von Sachen, egal ob bewegliche Sachen oder Immobilien, gelten zunächst die selben Regelungen. Doch aufgrund der Vereinheitlichung des europäischen Rechts, Verbraucherschutzvorschriften und einer sehr ausgedehnten Rechtsprechung gibt es oftmals Besonderheiten zu beachten.

Onlinehandel

Jährlich werden millionen von Käufen und Verkäufen über das Internet abgewickelt. Da die dort verkauften Sachen vom Besteller zuvor nicht „in die Hand“ genommen werden können, sieht das Gesetzt bei sogenannten Fernabsatzverträgen bestimmte Schutzvorschiften zugunsten der Käufer vor, so fern diese Verbraucher sind. Z.B. kann ein Verbraucher einen online abgeschlossenene Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Doch was soll man als Käufer tun, wenn die Sache mangelhaft ist, der Verkäufer den Widerruf nicht anerkennt oder das Transportunternehmen die Sache beschädigt hat? Verkäufer fragen sich dagegen z.B. oftmals, ob ein Widerruf tatsächlich zu recht erfolgte oder welche Rechte als Verkäufer gegen den Käufer bestehen. Wir untertützen Sie in allen Fragen beim online Kauf oder Verkauf.

Immobilienkauf

Kaufverträge über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen zu ihrer Gültigkeit notariell beurkundet werden. Hierbei werden Mängelansprüche des Käufers meist umfassend ausgeschlossen. Zeigen sich nun nach Übergabe Mängel an der Immobilie stellt sich oft die Frage, ob der Ausschluss tatsächlich wirksam war. Dies ist z.B. bei arglisitg verschwiegenen Mängeln nicht der Fall. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilenkäufen zur Seite, egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer im Streit mit Ihrem Vertragspartner stehen.

Fahrzeugkauf

Gerade bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Autos und Motorrädern zeigt sich die ungalubliche Fülle der deutschen Rechtsprechung. Es bedarf bereits einiges an Wissen z.B. eine Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufes rechtssicher zu gestalten oder einen korrekten Haftungsauschluss für einen Kaufvertrag zu entwerfen. Mit unserer Erfahrung in diesem Bereich unterstützen wir Käufer und Verkäufer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche und bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und überprüfen gerne vorab Ihren Kaufvertrag.

Werkvertragsrecht

Besonders relevant werden die Regelungen des Werkvertragsrechts, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung mangelhaft ist. Für diesen Fall wurden dem Besteller Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller ähnlich wie im Kaufrecht dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.

Die zwei grundsätzlichen Voraussetzungen dieser Mängelrechte sind zum einen, dass ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt und zum anderen, dass die Mängelrechte nicht durch eine Abrede der Vertragsparteien ausgeschlossen worden sind. Wann ein Mangel vorliegt, ist zwar abstrakt geregelt, allerdings kann die Frage, ob im konkreten Fall ein Mangel im Sinne der Vorschrift tatsächlich gegeben ist, schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.

 Im Unterschied zum Kaufvertrag (hier mehr zum Kaufrecht) handelt es sich immer dann um einen Werkvertrag, wenn keine Rechte an einer Sache vermittelt werden, sondern am Ende der Arbeit wortwörtlich ein geschaffenes „Werk“ an den Auftraggeber übergeht. In Abgrenzung zum reinen Arbeits- bzw. Dienstleistungsvertrag ist die erbrachte Leistung hier nicht der Schaffensprozess. Vielmehr geht es rein um die entstandene Sache. Die Leistung ist somit der am Ende eines Prozesses liegende mangelfreie Erfolg eines Arbeitsvorgangs.

Pferderecht

 Unter den Begriff Pferderecht fallen sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches juristisches Rechtsgebiet, sondern um eine stark im Wachstum befindliche Spezialmaterie, die fundierte Kenntnisse als Anwalt voraussetzt.
 
Anknüpfungspunkte hat das Pferderecht  zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Häufig vorkommende Streitigkeiten sind im Bereich von Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf, von Schadensersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden  und im Bereich der Tierarzthaftung zu finden um nur ein Paar Bereiche zu nennen.
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Pferderecht

Bekanntlich liegt das Glück der Erde auf dem Rücken der Pferde. Dennoch kann es sowohl beim Kauf und Verkauf, als auch beim Unterhalten und Reiten des Tieres zu rechtlichen Problemem kommen. Weitere rechtliche Probleme können aus Behandlungsfehlern des Tierarztes oder Fehlern des Hufschmieds (z.B. Vernageln) resultieren.

Angesteckt durch seine Tochter hat sich bei Rechtsanwalt Milch eine besondere Liebe zu Pferden entwickelt, welche sich bei ihm auch beruflich mit den von ihm seit jeher vertretenen Rechtsgebieten Kauf-, Haftungs- und Vertragsrecht  angeknüpft hat.

Das Pferderecht ist kein spezifisches Rechtsgebiet. Die Pferdehaltung an sich birgt einige Rechtsprobleme. Unfälle, in die Pferde verwickelt oder für die Pferde verantwortlich sind, sind in der Pferdehaltung keine Seltenheit (Weideunfälle, Reitunfälle).

Sie haben ein Pferd oder ein Pony gekauft?

Schon beim Pferdekauf, der Ankaufsuntersuchung, der Tierarztbehandlung usw. kann rechtlich gesehen einiges „schief laufen“.

Auch Verträge, die die Haltung (Pferdeeinstellvertrag etc. ), den Transport oder die Reitbeteiligung regeln, sollten - um später Überraschungen zu vermeiden - besser von einem Anwalt für Pferderecht erstellt oder überprüft werden

Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

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Arzthaftungsrecht / Patientenrecht

Ärtzepfusch? Wir helfen!
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Aufklärungsfehlern (Arzthaftung) stehen wir an Ihrer Seite:

  • in Strafverfahren bezüglich einer ärztlichen Behandlung
  • bei der Abwehr von unberechtigten Honoraransprüchen des Arztes
  • bei der Beweissicherung, insbesondere bei Einsicht in Ihre Krankenakten
  • sowie bei Problemen mit der Krankenversicherung und Rentenversicherung
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Der Hausbau oder Kauf/Verkauf eines schlüsselfertigen Objekts bringt oft auch rechtliche Probleme mit sich

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Gewährleistung
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Forderungsmanagement - Von Profis für Profis

Wir führen für Sie die richtigen Schachzüge aus, um Ihre Forderung gegen Ihren Schuldner durchzusetzen!

Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles aus einer Hand.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Was tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?

Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist mittlerweise weit verbreitete Praxis geworden. Viele Kunden, vor allem größere Unternehmen kommen ihrer Zahlungsverpflichtung erst lange Zeit nach Fälligkeit nach oder lassen sich sogar verklagen. Teilweise wird diese Art des billigen Kredites in die Finanzplanung mit einbezogen.
Diese Geschäftspraktik führt oftmals zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen - kann im Extremfall sogar existenzbedrohende Ausmaße für den Gläubiger annehmen. Aus diesem Grund ist ein konsequentes Forderungsmanagement insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig.

Inkasso - Mit Nachdruck zu Ihrem Geld.

Damit Ihnen säumige Vertragspartner nicht an die Substanz gehen, und Sie zeitnah an Ihr verdientes Geld gelangen, können Sie entweder ein Inkassounternehmen beauftragen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen.

  • Zeit ist Geld: Der Erfolg der Forderungsbeitreibung hängt oftmals von einer schnellen Reaktion des Gläubigers ab.
    • Wenn der Schuldner nicht zahlt, muss doch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden- Zeitverluste und ein erhöhter Verwaltungsaufwand sind die Folge.
    • Schuldner wissen oft, dass nach den Mahnungen der Inkassounternehmen entweder keine Maßnahme mehr erfolgt oder jedenfalls noch eine zusätzliche Anwaltsmahnung folgen wird, und es erst dann "Ernst" wird.
    • Schuldner wissen, dass der Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragt ist oder wird und daher das Gerichtsverfahren unmittelbar bevorsteht.
  • Risiko der Nichtübernahme der Inkassokosten durch den Schuldner:
    • Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können Inkasso- und Rechtsanwaltskosten nicht ohne Weiteres nebeneinander gegen den Schuldner geltend gemacht werden- dies ergibt sich aus der gesetzlich normierten Schadensminderungspflicht des Gläubigers gegenüber dem säumigen Schuldner
    • die überwiegende Anzahl der Inkassobüros lassen sich zu nicht unerheblichen Prozentzahlen am Erfolg beteiligen

Nur ein bei Gericht erwirkter Vollstreckungstitel sichert Ihre Forderung und Sie erhalten Ihr Geld, Inkassounternehmen können dies nicht leisten.

Die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bietet ausschließlich Vorteile. Zum einen sparen Sie Zeit, da ohne weitere Zwischenschritte Ihre Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Zum anderen tragen Sie kein Kostenrisiko, da sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren vollumfänglich vom Schuldner zu tragen sind.

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Mietrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter im Mietrecht und beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden Themen:

  • Gestaltung des Mietvertrages
  • ordentliche und fristlose Kündigung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Zahlungsverzug des Mieters
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
  • Mietminderung und -erhaltung
  • Rückgabe der Mietsache
  • Kaution
  • Anmeldung von Eigenbedarf
  • Nachbarschaftsrecht
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Sie wurden gekündigt?

Gekündigt zu werden, das ist höchst emotional und oft ein wenig wie enttäuschte Liebe.
Die Angestellten fühlen sich zurückgewiesen. Emotionen, die sich mitunter lange aufgestaut haben, kochen plötzlich hoch. Gerade jetzt gilt es aber, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn beim Kündigen können viele Fehler unterlaufen.
 
Auch wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss rechtlich das Arbeitsverhältnis noch nicht endgültig beendet sein:

Es kann sein, dass die Kündigung unwirksam ist. Schnells Handeln ist nun erforderlich!

Wichtig ist hierbei: Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung.
Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
 
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
 
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebsräte und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um:

  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Befristeten Arbeitsverträgen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Zeugniserteilung
  • Angelegenheiten der Betriebsräte (z.B. Mitbestimmungsrechte)

Wir beraten Sie auch im Sportrecht in arbeitsvertraglichen Fragen bei der Anstellung von Sportlern und der Durchsetzung des sportartspezifischen Reglements. Wie ist das Arbeitsverhältnis eines Sportlers - z.B. Fußballers oder Basketballers - zu gestalten und wie ist der Transfer zu einem anderen Verein abzuwickeln?

Was kann der Sportler gegen disziplinarische Maßnahmen seines Verbands im Falle eines Regelverstoßes unternehmen?

Rechtsanwalt Andreas Milch vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.

Sprechen Sie uns an!

Ihr Arbeitsunfall wurde von der BG nicht anerkannt?

Die Behörde hat Ihnen die Leistung gekürzt? Ihnen wurde eine Sperre auferlegt?

Das Arbeitsrecht geht in einer Vielzahl von Fällen in das Sozialrecht über.
Sei es die Berufsgenossenschaft, die den Arbeitsunfall nicht anerkennen will oder die Behörde, die einfach die Leistungen kürzt.

Bei Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungsämtern, Jugendämtern, Berufsgenossenschaften, Gemeinden und Landkreisen - wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Wir führen für Sie das Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren und setzen Ihre Rechte durch.

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Our Practice Area

Computers have become ubiquitous in almost every facet of our lives. At work, desk jockeys spend hours in front of their desktops, while delivery people scan bar codes with handhelds and workers in the field stay in touch with the central office via their notebooks.

01. Bankrupcy

Computers have become ubiquitous in almost every facet of our lives. At work, desk jockeys spend hours in front of their desktops, while delivery people scan bar codes with handhelds and workers in the field stay in touch with the central office via their notebooks.

02. Bankrupcy

Computers have become ubiquitous in almost every facet of our lives. At work, desk jockeys spend hours in front of their desktops, while delivery people scan bar codes with handhelds and workers in the field stay in touch with the central office via their notebooks.
  • You might be used to pulling up a chair to your computer, but it makes much more sense to pull your computer up to your chair. 
  • The size and quality of computer notebook displays has improved so dramatically that there’s little difference between laptops and a computer desktop.
  • Historically, two drawbacks of notebooks were their limited RAM, limited space on the hard drive, and short battery life. Times have changed, though, and laptops now have as much power under the hood as their computer desktop cousins.
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Verkehrsrecht

Wenn es im Straßenverkehr knallt, blitzt oder donnert, sind wir für Sie da!

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten?
  • Sie wurden geblitzt?
  • Sie sind (angeblich) auf der Autobahn Ihrem Vordermann zu nah aufgefahren?
  • Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht vorgeworfen?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen telefonischen Erst-Kontakt an und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Verkehrsunfall

Wenn es knallt, sind wir für Sie da und helfen Ihnen professionell bei der gesamten Schadenabwicklung

Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.

Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.

Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!

Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen

Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.

Wussten Sie schon:

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen.

Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.

Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.

Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!

Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.

Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).

 

Unfall im EU-Ausland?

Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.

Schadengutachten zur Beweissicherung

Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.

Eine weitere wichtige Regel für Unfallgeschädigte: Akzeptieren Sie nie den Gutachter des gegnerischen Versicherers!

Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.

Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen!

Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden

Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen.

Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten.

Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.

Sie benötigen einen Leihwagen?

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Fahrzeug über unseren Partner, der AVIS Autovermietung.
avis-budget

KFZ-Schadenmanagement

Wir wickeln Ihren Verkehrsunfall schnell & problemlos für sie ab.

KEINE KOSTEN FÜR SIE!
Im Falle eines feststehenden Verschuldens der Gegenseite entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was Sie tun müssen:
Sie drucken den Unfallbericht und das Vollmachtsformular aus, machen die darin abgefragten Angaben und schicken diese unterzeichnet im Original per Post an  

MILCH § Rechtsanwälte Karl-Keller-Straße 30 35396 Gießen

oder per E-Mail an: verkehrsunfall@kanzlei-milch.de
Haben Sie auch einen Personenschaden erlitten und möchten Schmerzensgeld geltend machen, so bitten wir Sie, die oben angefügte Schweigepflichtentbindungserklärung auszudrucken, auszufüllen und unterzeichnet im Original per Post an uns zu senden.

Hatten Sie weitere unfallbedingte Kosten (z.B. Taxikosten, Mietwagen, beschädigte Kleidung oder Gegenstände, An-/Abmeldekosten, etc.) senden Sie uns bitte diese Belege ebenfalls zu. Mehr müssen Sie selbst nicht tun - den Rest übernehmen wir!

So geht es weiter:

Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Dabei fordern wir für Sie auch Schadenspositionen wie z. B. Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und gegebenenfalls eine Wertminderung durch den Sachschaden am Auto. Im Falle eines Personenschadens, fordern wir notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.

Verkehrsstrafrecht

ES DROHT EIN VERKEHRSSTRAFVERFAHREN?

Ihnen wird eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht (Unfallflucht) vorgeworfen?

Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist anwaltlicher Rat unumgänglich!

Jetzt ist die richtige Verteidigungsstrategie entscheidend um eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Kontaktieren Sie uns!

Ordnungswidrigkeiten

SIE SIND GEBLITZT WORDEN?

Oft lohnt es sich hiergegen vorzugehen, denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen.

Auch gegen die Auflage eines Fahrverbotes oder Fahrtenbuches lohnt es sich oft zur Wehr zu setzen.

Autokauf/ -Verkauf

Ärger beim Autokauf oder -verkauf?

Auch stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs zur Seite!

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Vertragliche Haftungsfragen

Auch bei Haftungsfragen aus Verträgen stehen wir an Ihrer Seite und prüfen etwaige Ansprüche.

"pacta sunt servanda" wie der Lateiner sagt, "Verträge sind einzuhalten". Dies entspricht leider immer weniger der Wirklichkeit.

Die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche beinhaltet nicht nur die Bezahlung der erbrachten Leistung.

Hiervon umfasst sind auch Gewährleistungsansprüche, wie Nachbesserungen, Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Schadensersatzansprüche, Folgeschäden und Anfechtungsrechte.

Auch die Zahl der unberechtigten Forderungen nimmt zu. Es geht hier vor allem um Fragen der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingen, Verbraucherschutz und Verjährungsfragen.

Kaufrecht

Für den Kauf und Verkauf von Sachen, egal ob bewegliche Sachen oder Immobilien, gelten zunächst die selben Regelungen. Doch aufgrund der Vereinheitlichung des europäischen Rechts, Verbraucherschutzvorschriften und einer sehr ausgedehnten Rechtsprechung gibt es oftmals Besonderheiten zu beachten.

Onlinehandel

Jährlich werden millionen von Käufen und Verkäufen über das Internet abgewickelt. Da die dort verkauften Sachen vom Besteller zuvor nicht „in die Hand“ genommen werden können, sieht das Gesetzt bei sogenannten Fernabsatzverträgen bestimmte Schutzvorschiften zugunsten der Käufer vor, so fern diese Verbraucher sind. Z.B. kann ein Verbraucher einen online abgeschlossenene Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Doch was soll man als Käufer tun, wenn die Sache mangelhaft ist, der Verkäufer den Widerruf nicht anerkennt oder das Transportunternehmen die Sache beschädigt hat? Verkäufer fragen sich dagegen z.B. oftmals, ob ein Widerruf tatsächlich zu recht erfolgte oder welche Rechte als Verkäufer gegen den Käufer bestehen. Wir untertützen Sie in allen Fragen beim online Kauf oder Verkauf.

Immobilienkauf

Kaufverträge über Immobilien wie Häuser, Wohnungen und Grundstücke müssen zu ihrer Gültigkeit notariell beurkundet werden. Hierbei werden Mängelansprüche des Käufers meist umfassend ausgeschlossen. Zeigen sich nun nach Übergabe Mängel an der Immobilie stellt sich oft die Frage, ob der Ausschluss tatsächlich wirksam war. Dies ist z.B. bei arglisitg verschwiegenen Mängeln nicht der Fall. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilenkäufen zur Seite, egal, ob Sie als Käufer oder Verkäufer im Streit mit Ihrem Vertragspartner stehen.

Fahrzeugkauf

Gerade bei Problemen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Autos und Motorrädern zeigt sich die ungalubliche Fülle der deutschen Rechtsprechung. Es bedarf bereits einiges an Wissen z.B. eine Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufes rechtssicher zu gestalten oder einen korrekten Haftungsauschluss für einen Kaufvertrag zu entwerfen. Mit unserer Erfahrung in diesem Bereich unterstützen wir Käufer und Verkäufer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche und bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und überprüfen gerne vorab Ihren Kaufvertrag.

Werkvertragsrecht

Besonders relevant werden die Regelungen des Werkvertragsrechts, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung mangelhaft ist. Für diesen Fall wurden dem Besteller Mängelrechte eingeräumt. Unter anderem kann dem Besteller ähnlich wie im Kaufrecht dadurch ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz zustehen.

Die zwei grundsätzlichen Voraussetzungen dieser Mängelrechte sind zum einen, dass ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt und zum anderen, dass die Mängelrechte nicht durch eine Abrede der Vertragsparteien ausgeschlossen worden sind. Wann ein Mangel vorliegt, ist zwar abstrakt geregelt, allerdings kann die Frage, ob im konkreten Fall ein Mangel im Sinne der Vorschrift tatsächlich gegeben ist, schnell zum Streit zwischen den Parteien führen.

 Im Unterschied zum Kaufvertrag (hier mehr zum Kaufrecht) handelt es sich immer dann um einen Werkvertrag, wenn keine Rechte an einer Sache vermittelt werden, sondern am Ende der Arbeit wortwörtlich ein geschaffenes „Werk“ an den Auftraggeber übergeht. In Abgrenzung zum reinen Arbeits- bzw. Dienstleistungsvertrag ist die erbrachte Leistung hier nicht der Schaffensprozess. Vielmehr geht es rein um die entstandene Sache. Die Leistung ist somit der am Ende eines Prozesses liegende mangelfreie Erfolg eines Arbeitsvorgangs.

Pferderecht

 Unter den Begriff Pferderecht fallen sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches juristisches Rechtsgebiet, sondern um eine stark im Wachstum befindliche Spezialmaterie, die fundierte Kenntnisse als Anwalt voraussetzt.
 
Anknüpfungspunkte hat das Pferderecht  zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Häufig vorkommende Streitigkeiten sind im Bereich von Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf, von Schadensersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden  und im Bereich der Tierarzthaftung zu finden um nur ein Paar Bereiche zu nennen.
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Pferderecht

Bekanntlich liegt das Glück der Erde auf dem Rücken der Pferde. Dennoch kann es sowohl beim Kauf und Verkauf, als auch beim Unterhalten und Reiten des Tieres zu rechtlichen Problemem kommen. Weitere rechtliche Probleme können aus Behandlungsfehlern des Tierarztes oder Fehlern des Hufschmieds (z.B. Vernageln) resultieren.

Angesteckt durch seine Tochter hat sich bei Rechtsanwalt Milch eine besondere Liebe zu Pferden entwickelt, welche sich bei ihm auch beruflich mit den von ihm seit jeher vertretenen Rechtsgebieten Kauf-, Haftungs- und Vertragsrecht  angeknüpft hat.

Das Pferderecht ist kein spezifisches Rechtsgebiet. Die Pferdehaltung an sich birgt einige Rechtsprobleme. Unfälle, in die Pferde verwickelt oder für die Pferde verantwortlich sind, sind in der Pferdehaltung keine Seltenheit (Weideunfälle, Reitunfälle).

Sie haben ein Pferd oder ein Pony gekauft?

Schon beim Pferdekauf, der Ankaufsuntersuchung, der Tierarztbehandlung usw. kann rechtlich gesehen einiges „schief laufen“.

Auch Verträge, die die Haltung (Pferdeeinstellvertrag etc. ), den Transport oder die Reitbeteiligung regeln, sollten - um später Überraschungen zu vermeiden - besser von einem Anwalt für Pferderecht erstellt oder überprüft werden

Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

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Nebenklage / Opferverteidigung

Durch die Symbiose der von uns vertretenen Rechtsgebiete Zivil- und Strafrecht haben wir für Sie stets alles im Blick und setzen Ihre Rechte für Sie durch.

Was ist Nebenklage?

Der Begriff »Nebenklage« darf nicht mit dem Begriff »Anklage« verwechselt werden. Anklage wird im Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft erhoben. Opfer bestimmter Straftaten können sich der öffentlichen Anklage als sogenannter Nebenkläger anschließen. Das gleiche Recht haben die Angehörigen eines Getöteten.

Was bringt mir die Nebenklage?

Die Nebenklage soll dem Opfer in erster Linie Genugtuung verschaffen. Sie hilft insbesondere den Hinterbliebenen von Getöteten bei der psychischen Verarbeitung der Tat, da sich der Nebenkläger über eine passive Beteiligung am Prozess als Zeuge hinaus aktiv beteiligen und an der Aufklärung der Tatumstände mitwirken kann. Der Nebenkläger ist z.B. zur Anwesenheit in der gesamten Hauptverhandlung berechtigt, darf Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Er erhält Akteneinsicht und kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen (sog. Ädhäsionsverfahren).

Andererseits besteht keine Pflicht des Nebenklägers zur Teilnahme an der Hauptverhandlung. Er kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wann kann ich Nebenkläger werden?

In folgenden Fällen können sich das Opfer oder deren Angehörige als sog. Nebenkläger an dem Strafverfahren beteiligen:

  • das Opfer einer Sexualstraftat,
  • das Opfer eines versuchten Totschlages oder Mordes,
  • das Opfer einer Aussetzung oder vorsätzlichen Körperverletzung,
  • das Opfer eines Menschen- oder Kinderhandels,
  • das Opfer einer Nachstellung (Stalking),
  • das Opfer einer Freiheitsberaubung, einer Entführung oder Geiselnahme,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Patent sowie Markenrecht und verwandte Schutzgesetze,
  • die Opfer bestimmter Verstöße gegen das Urheber- und Kunsturheberrecht,
  • die Angehörigen eines Getöteten,

Wenn es wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint, kann sich darüber hinaus als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, wer Opfer insb. folgender Taten wurde:

  • Fahrlässige Körperverletzung,
  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung,
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl,
  • Raub, Erpressung und räuberische Erpressung

Einem Nebenkläger ist, unabhängig von seiner finanziellen Lage und seiner individuellen Fähigkeit zur Teilnahme am Strafverfahren ein Rechtsanwalt als Beistand auf Staatskosten zu bestellen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich bei der Tat um eine Sexualstraftat (z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch eines Kindes) oder Menschenhandel,
  • einen versuchten oder vollendeten Mord oder einen versuchten oder vollendeten Totschlag,
  • die Tat ist ein Verbrechen, d.h. das Gesetz sieht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor (was bei bestimmten Sexualdelikten nicht der Fall ist), z.B. schwere Körperverletzung, Menschenraub, Kindesentziehung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl und die Tat hat zu einer schweren Folge geführt oder wird dazu führen.
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Kein Wort ohne meinen Anwalt!

Gerade im Strafrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da einmal begangene Fehler kaum wieder gut zu machen sind.

Insbesondere sollten sie ohne Anwalt keine Aussage machen, egal ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter, da eine einmal getätigt Aussage im Endeffekt immer zu ihren Lasten verwertet werden kann.

Das Thema " Strafrecht" betrifft entgegen langläufiger Meinung auch nicht nur "Schwerverbrecher" und "Kriminelle".

Gerade als Verkehrsteilnehmer sieht man sich schneller einem Strafverfahren gegenüber als man denkt.

Schneller gefahren, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit (Unfall - möglicherweise mit Todesfolge), Fahren ohne Führerschein, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Unfallflucht geben häufig Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Wir stehen Ihnen zur Seite...

...wenn gegen Sie z.B.wegen Verkehrsdelikten (Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Alkoholfahrt etc.) oder Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten etc.) ermittelt wird.
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Arzthaftungsrecht / Patientenrecht

Ärtzepfusch? Wir helfen!
Bei ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Aufklärungsfehlern (Arzthaftung) stehen wir an Ihrer Seite:

  • in Strafverfahren bezüglich einer ärztlichen Behandlung
  • bei der Abwehr von unberechtigten Honoraransprüchen des Arztes
  • bei der Beweissicherung, insbesondere bei Einsicht in Ihre Krankenakten
  • sowie bei Problemen mit der Krankenversicherung und Rentenversicherung
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Der Hausbau oder kauf/Verkauf eines schlüsselfertigen Objekts bringt oft auch rechtliche Probleme mit sich

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Gewährleistung
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Forderungsmanagement - Von Profis für Profis

Wir führen für Sie die richtigen Schachzüge aus, um Ihre Forderung gegen Ihren Schuldner durchzusetzen!

Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles aus einer Hand.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Was tun, wenn der Kunde nicht bezahlt?

Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist mittlerweise weit verbreitete Praxis geworden. Viele Kunden, vor allem größere Unternehmen kommen ihrer Zahlungsverpflichtung erst lange Zeit nach Fälligkeit nach oder lassen sich sogar verklagen. Teilweise wird diese Art des billigen Kredites in die Finanzplanung mit einbezogen.
Diese Geschäftspraktik führt oftmals zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen - kann im Extremfall sogar existenzbedrohende Ausmaße für den Gläubiger annehmen. Aus diesem Grund ist ein konsequentes Forderungsmanagement insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig.

Inkasso - Mit Nachdruck zu Ihrem Geld.

Damit Ihnen säumige Vertragspartner nicht an die Substanz gehen, und Sie zeitnah an Ihr verdientes Geld gelangen, können Sie entweder ein Inkassounternehmen beauftragen oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen.

  • Zeit ist Geld: Der Erfolg der Forderungsbeitreibung hängt oftmals von einer schnellen Reaktion des Gläubigers ab.
    • Wenn der Schuldner nicht zahlt, muss doch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden- Zeitverluste und ein erhöhter Verwaltungsaufwand sind die Folge.
    • Schuldner wissen oft, dass nach den Mahnungen der Inkassounternehmen entweder keine Maßnahme mehr erfolgt oder jedenfalls noch eine zusätzliche Anwaltsmahnung folgen wird, und es erst dann "Ernst" wird.
    • Schuldner wissen, dass der Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung beauftragt ist oder wird und daher das Gerichtsverfahren unmittelbar bevorsteht.
  • Risiko der Nichtübernahme der Inkassokosten durch den Schuldner:
    • Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, können Inkasso- und Rechtsanwaltskosten nicht ohne Weiteres nebeneinander gegen den Schuldner geltend gemacht werden- dies ergibt sich aus der gesetzlich normierten Schadensminderungspflicht des Gläubigers gegenüber dem säumigen Schuldner
    • die überwiegende Anzahl der Inkassobüros lassen sich zu nicht unerheblichen Prozentzahlen am Erfolg beteiligen

Nur ein bei Gericht erwirkter Vollstreckungstitel sichert Ihre Forderung und Sie erhalten Ihr Geld, Inkassounternehmen können dies nicht leisten.

Die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei bietet ausschließlich Vorteile. Zum einen sparen Sie Zeit, da ohne weitere Zwischenschritte Ihre Forderung gerichtlich durchgesetzt werden kann. Zum anderen tragen Sie kein Kostenrisiko, da sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren vollumfänglich vom Schuldner zu tragen sind.

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Mietrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter im Mietrecht und beschäftigt sich in diesem Rahmen mit folgenden Themen:

  • Gestaltung des Mietvertrages
  • ordentliche und fristlose Kündigung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Zahlungsverzug des Mieters
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
  • Mietminderung und -erhaltung
  • Rückgabe der Mietsache
  • Kaution
  • Anmeldung von Eigenbedarf
  • Nachbarschaftsrecht

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