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Recht

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Anders als die verbotene Diskriminierung ist das Mobbing gesetzlich nicht besonders geregelt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet explizit die Benachteiligung bestimmter Personengruppen. So darf niemand wegen seiner
  • Rasse/ethnischen Herkunft
  • seines Geschlechts
  • seiner Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • seines Alters oder
  • seiner sexuellen Orientierung/ Identität
benachteiligt werden. Nach dem AGG stehen betroffenen Arbeitnehmern unter anderem ein Beschwerde- oder Leistungsverweigerungsrecht sowie ggf. auch Entschädigungsansprüche zu. Ist bei einem Arbeitnehmer keiner der o.g. Diskriminierungsgründe gegeben, fühlt er sich aber gleichwohl unangemessen schlecht behandelt, so kann Mobbing vorliegen. Doch nicht jeder Streit, jede Reiberei mit dem Chef oder Kollegen und nicht jedes

Doch nicht jeder Streit, jede Reiberei mit dem Chef oder Kollegen und nicht jedes raue Betriebsklima ist gleich als Mobbing einzustufen. Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Bestimmte Verhaltensweisen sind aber als Indizien für Mobbing anzusehen. Dazu gehören:

Schikanöses, feindseliges oder herabwürdigendes Verhalten seitens Kollegen oder Vorgesetzten. Beispiele hierfür sind etwa üble Nachrede, bewusste Ausgrenzungen, ständige unangemessene Kritik, wiederholte massive Verbalattacken oder Beschimpfungen.Das Ganze muss dabei gezielt erfolgen; unbedachte Unhöflichkeiten sind kein Mobbing. Auch im Übertragen sinnloser, viel zu vieler oder ständig anderer Arbeiten durch den Vorgesetzten kann Mobbing liegen. Ebenso im Entziehen von Aufgabenbereichen. Hierfür muss aber immer eine schikanöse Tendenz erkennbar sein. Vorgesetzte verteidigen sich oft damit, lediglich von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und dabei nichts Schlechtes im Sinn gehabt zu haben.

Der Mitarbeiter muss sich ferner in der Defensive befinden. Die Unterlegenheit kann sich aus der höheren Position des Mobbenden ergeben oder auch daraus, dass der Gemobbte sich einer Vielzahl feindseliger Kollegen gegenübersieht. Es gibt sogar Fälle, in denen Vorgesetzte von ihren Mitarbeitern gemobbt werden. Zum Beispiel in der Form, dass sich mehrere Angestellte gegen ihren Abteilungsleiter zusammentun.

Die Vorfälle müssen sich außerdem über einen gewissen Zeitraum erstrecken. Wer einige Tage oder Wochen lang Streit mit Kollegen hat und sich deshalb die eine oder andere Unfreundlichkeit gefallen lassen muss, wird noch nicht gemobbt. In der Regel wird man erst nach einigen Monaten hiervon sprechen können.

Für das beanstandete Verhalten darf es ferner keine sachliche Rechtfertigung geben. Wer wegen ständiger Fehler häufiger kritisiert wird oder wer aufgrund wiederholter Verspätungen eine Abmahnung kassiert, wird nicht gemobbt, sondern zu Recht ermahnt.

Der Nachweis von Mobbing ist oft schwierig. Wer sich ihm ausgesetzt sieht, der sollte deshalb möglichst schnell Rechtsrat einholen und auch ein so genanntes Mobbingtagebuch führen. In diesem werden die einzelnen Vorfälle mit Datum, handelnden Personen und Details genau dokumentiert.

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