Sie wurden gekündigt?
Es kann sein, dass Die Kündigung unwirksam ist.
Schnelles Handeln ist nun erforderlich!
Wichtig ist hierbei: Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren. Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung. Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebsräte und Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um:
- Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
- Befristeten Arbeitsverträgen
- Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüche
- Zeugniserteilung
- Angelegenheiten der Betriebsräte (z.B. Mitbestimmungsrechte)
Wir beraten Sie auch im Sportrecht in arbeitsvertraglichen Fragen bei der Anstellung von Sportlern und der Durchsetzung des sportartspezifischen Reglements. Wie ist das Arbeitsverhältnis eines Sportlers - z.B. Fußballers oder Basketballers - zu gestalten und wie ist der Transfer zu einem anderen Verein abzuwickeln?
Was kann der Sportler gegen disziplinarische Maßnahmen seines Verbands im Falle eines Regelverstoßes unternehmen?
Rechtsanwalt Andreas Milch vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Sprechen Sie uns an!