Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, sich dagegen zu wehren:
- Gegendarstellung bzw. Widerspruch
- Einschaltung des Betriebsrats
- Anspruch/Klage auf Rücknahme der Abmahnung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Welche der beschriebenen Möglichkeiten die beste ist, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt auf Ihren konkreten Einzelfall an:
War die Abmahnung ein einmaliger Vorfall und ist das Verhältnis mit dem Arbeitgeber ansonsten in Ordnung, so sollte man nicht gleich eine Klage anstreben, denn dies könnte sich negativ auf die „Betriebsstimmung“ auswirken. Eine Gegendarstellung dürfte in einem solchen Fall ausreichen. Ist das Verhältnis mit dem Arbeitgeber aber sowieso schon vorbelastet und ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Kündigung folgt, kann es vorteilhaft sein, sich mit einer Klage wehrhaft zu zeigen, um Schlimmeres zu vermeiden. Das gilt auch, wenn die Abmahnung Ihrem beruflichen Fortkommen entgegensteht und beispielsweise eine Beförderung verhindert.